ERKRANKUNGEN DES ZAHNNERVS
Wenn sich das Innere eines Zahns (Nerv, Blutgefäße und Gewebe) entzündet hat oder schon abgestorben ist, ist eine Wurzelbehandlung als zahnerhaltende Maßnahme angeraten. Damit muss ein derartiger Zahn nicht gezogen werden.
Der Zahnarzt entfernt bei der Behandlung den geschädigten Nerv sowie die Entzündungskeime aus der Zahnwurzel. Das ist eine sehr diffizile Arbeit, die hohe Genauigkeit erfordert. Der Wurzelkanal muss überaus gründlich gereinigt und gespült werden. Anschließend wird er mit Spezialmaterial gefüllt und versiegelt.
So sehen unsere gesetzlichen Krankenkassen manche Zähne mit entzündetem Nerven als „nicht erhaltungswürdig“ an. Doch mit dem richtigen Know-How und dem passenden Werkzeug unsererseits als auch der Bereitschaft Ihrerseits, einen gewissen Mehraufwand auf sich zu nehmen, können auch diese Zähne langfristig erhalten werden.